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Ingenieurtechnische KfW-Effizienzhaus-Planung

Energetische Bilanzierung nach GEG und DIN V 18599 für Bauträger, Architekten und Bauherren. Wir gewährleisten auch die fachkundige Baubegleitung und rechtssichere Fördermittelbegleitung durch KfW und BAFA – von der Initialberatung bis zum abschließenden Nachweis.

Planungs- und Bilanzierungsprozess

Systematische Ingenieursleistungen nach GEG und KfW-Vorgaben für Bauträger, Architekten und anspruchsvolle Bauherren.

01

Grundlagenanalyse & GEG -Bilanzierung

Detaillierte Erfassung der Planungsdaten und energetische Vorbilanzierung nach DIN V 18599 zur Bestimmung der optimalen Ziel-Effizienzhaus-Stufe.

02

Wirtschaftliche Variantenoptimierung

Technischer Vergleich verschiedener Maßnahmenkombinationen zur Hülloptimierung und Anlageneffizienz gemäß BEG Vorgaben für verschiedene  Effizienzhausstandards unc eine kostenoptimale Fördermittelausschöpfung.

03

Fördermittelsicherung & BzA

Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) und Übermittlung der Bestätigung zum Antrag (BzA) zur verbindlichen Finanzierung durch die KfW.

04

Qualitätssicherung am Bau

Baubegleitende Prüfungen zur Überwachung der energetischen Details, Wärmebrückenminimierung und Kontrolle der korrekten Anlagentechnik-Installation.

05

Abschlusszertifizierung & BnD

Finale Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Einreichung des Verwendungsnachweises zur Auszahlung der Tilgungszuschüsse.

Honorarübersicht KfW-Effizienzhaus-Planung

Mit folgenden Honorarbereichen können Sie für die energetische Planung rechnen (Richtwerte, individ. Angebot auf Anfrage, inkl. 19% Mwst.)

Gebäudetyp

Wohneinheiten

typischer Eigenanteil

Hinweis

Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte

1–2

ab ca. 2.600 €

inkl. energetischer Bilanzierung und Förderbegleitung (BzA)

Leistungen 01 bis 03 in obiger Tabelle

Mehrfamilienhaus klein

3–6

ab ca. 3.400 €

inkl. energetischer Bilanzierung und Förderbegleitung (BzA)

Mehrfamilienhaus groß / Nichtwohngebäude einfach

> 6 bzw. einfache Nichtwohngebäude

auf Anfrage

Abrechnung nach Projektumfang und Honorarvereinbarung

Baubegleitung / Qualitätssicherung / BnD (Leistungen 04 und 05 in obiger Tabelle)

auf Anfrage

umfangsabhängig nach Projekt und Honorarvereinbarung

Förderübersicht Effizienzhäuser

Nachfolgend sehen Sie eine vereinfachte Übersicht typischer Förderkonditionen für Effizienzhäuser. Verbindlich sind stets die aktuellen Programmbedingungen.

Effizienzhaus 85

Bis zu 20 % Förderung

  • 5 % Tilgungszuschuss
  • max. 15 % Zinsverbilligung

Effizienzhaus 85 EE

Bis zu 25 % Förderung

  • 5 % Tilgungszuschuss
  • 5 % EE-Bonus
  • max. 15 % Zinsverbilligung

Effizienzhaus 85 NH

Bis zu 25 % Förderung

  • 5 % Tilgungszuschuss
  • 5 % NH-Bonus
  • max. 15 % Zinsverbilligung

Effizienzhaus 70

Bis zu 25 % Förderung

  • 10 % Tilgungszuschuss
  • max. 15 % Zinsverbilligung
Förderung Baubegleitung

Für die energetische Baubegleitung können zusätzliche Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Die tatsächlichen Konditionen hängen vom Gebäude und der Programmwahl ab.

Wohngebäude (EFH)

Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Baubegleitungskosten (Deckelung beachten).

Wohngebäude (MFH)

Auch bei Mehrfamilienhäusern sind Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Kosten möglich (höhere Maximalbeträge).

Nichtwohngebäude / Gewerbe

Förderkonditionen stark abhängig vom Programm – Prüfung im Einzelfall erforderlich.

Alle Angaben sind Beispielwerte und ersetzen keine individuelle Fördermittelprüfung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien der Förderinstitute (z. B. KfW, BAFA).

Methodik & Standards

Beispielhaftes Planungsszenario

Die energetische Fachplanung wird hier am Beispiel eines Wohngebäudes verdeutlicht. Unser Prozess beginnt mit der detaillierten Bilanzierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik nach DIN V 18599. Dabei identifizieren wir die wirtschaftlichsten Maßnahmenkombinationen zur Erreichung der angestrebten Effizienzhaus-Stufe. Die fachliche Begleitung umfasst zudem die Überprüfung kritischer Ausführungsdetails und die Vorbereitung der QNG-Zertifizierung. So gewährleisten wir eine rechtssichere Fördermittelsicherung und höchste Planungsqualität, ohne auf standortspezifische Besonderheiten angewiesen zu sein.

Häufige Fragen zur energetischen Fachplanung

Wie erfolgt die energetische Bilanzierung nach GEG?

Die Bilanzierung erfolgt auf Basis der DIN V 18599. Dabei werden die thermische Gebäudehülle und die gesamte Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung) als integriertes System bewertet. Dieses detaillierte Berechnungsverfahren ist für hocheffiziente Gebäude zwingend erforderlich, um den Primärenergiebedarf präzise zu ermitteln.

Welche technischen Nachweise sind für KfW-Förderungen zwingend?

Für die Beantragung erstellen wir die Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach Abschluss der Maßnahmen erfolgt die technische Prüfung der Umsetzung und die Erstellung der Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese Dokumente sind die formale Voraussetzung für die Auszahlung von Tilgungszuschüssen oder zinsgünstigen Krediten.

Was umfasst die fachliche Baubegleitung zur Qualitätssicherung?

Die Baubegleitung sichert die Übereinstimmung der Ausführung mit der energetischen Fachplanung. Wir prüfen kritische Details wie Wärmebrücken und überwachen die Messung der Luftdichtheit vor Ort. Dies minimiert technische Risiken und ist für die meisten Bundesförder-Programme als verbindliche Qualitätssicherungsmaßnahme vorgeschrieben.

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